Kirchenvorstandswahlen 2018 – “Im Kirchenvorstand kann ich auf Augenhöhe mitentscheiden”

Für die Kirchenvorstandswahl im Oktober werden Kandidatinnen und Kandidaten gesucht

Am 21. Oktober 2018 werden in ganz Bayern neue Kirchenvorstände gewählt, auch in unserer Kirchengemeinden Kirchengemeinden Wildenreuth / Parkstein und Kirchendemenreuth. Damit es eine Wahl geben kann, müssen erst einmal Kandidatinnen und Kandidaten gefunden werden. Das geschieht in den nächsten Wochen.

 

Pfarrer Martin Simon vom Amt für Gemeindedienst in Nürnberg im Gespräch mit Ute Baumann erläutert die Abläufe:

Was macht ein Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand ist eine evangelische Spezialität: In ihm beraten und entscheiden gewählte Gemeindemitglieder gemeinsam mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin auf Augenhöhe. Es geht um die Leitung der Kirchengemeinde – und das ist ein weites Feld. Es geht um Gebäude und Finanzen, Mitverantwortung beim Gottesdienst und dem Angebot der Gemeinde, das Personal, z.B. im Kindergarten, um die Auswahl eines Pfarrers/einer Pfarrerin, und um die geistliche Gesamtverantwortung.

 

Warum lohnt es sich zu kandidieren?

Wenn das Herz für ein bestimmtes Arbeitsfeld schlägt, wie den Chor, die Kinder- und Jugendarbeit, den Besuchsdienst, die Eine-Welt-Arbeit oder für das “Große Ganze” der Kirchengemeinde, dann kann ich im Kirchenvorstand mit beraten, entscheiden, arbeiten und für die großen Ziele und Visionen einer christlichen Gemeinde Verantwortung übernehmen. Dabei lerne ich auch für mich selber eine Menge dazu.

 

Und wie kommt die Kandidatenliste zu Stande?

Dafür ist der Vertrauensausschuss zuständig. Er besteht aus drei Kirchenvorstehern, ebenso vielen gewählten Gemeindegliedern und dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin. Der Vertrauensausschuss geht auf mögliche Kandidaten zu, nimmt aber auch Vorschläge aus der Gemeinde entgegen.

 

Wer darf eigentlich wählen?

Jedes Gemeindeglied ab 14 Jahren, wenn er bzw. sie konfirmiert ist. Sonst ab 16 Jahren. Das Wahlalter ist auf 14 festgelegt, weil unsere Jugendlichen mit der Konfirmation alle Rechte und Pflichten bekommen. Und zu den Rechten gehört eben auch das demokratische Recht zu wählen. Wählbar ist man/frau ab 18 Jahren, eine Berufung ist bereits ab 16 Jahren möglich.

 

Gibt es eine Altersgrenze nach oben für Kandidaten?

Tatsächlich gibt es eine Landeskirche, die versucht hat, ein Höchstalter festzulegen. Davon halte ich wenig. Die Mischung macht´s: Es braucht die erfahrenen Ehrenamtlichen genauso wie Menschen mit frischen Ideen. Und wer sagt denn, dass Ältere nicht auch unkonventionell und innovativ sein können?

 

Und wie wird gewählt?

Die Wahl 2018 wird als allgemeine Briefwahl durchgeführt, das heißt, alle Wahlberechtigten erhalten bis Ende September 2018 per Post ihre Wahlunterlagen und können damit per Briefwahl oder im Wahllokal vor Ort ihre Stimmen abgeben.

 

Gibt es Sitzungsgelder für die vielen Abendtermine?

Jede Menge “Gottes Lohn” samt kostenlosem Training für das “Sitzfleisch”. Aber im Ernst:
Viele Kirchenvorstände kümmern sich hervorragend um ihre Sitzungskultur, informieren transparent, bauen Pausen ein und gönnen sich hin und wieder einen Klausurtag.

 

Wie sieht es aus mit einer Quotenregelung für Frauen?

Es gab Zeiten, da wäre das notwendig gewesen. Aber anders als in den Aufsichtsräten der Konzerne sind Frauen in den Kirchenvorständen sehr präsent. Manche denken inzwischen schon eher über eine Männerquote nach.

 

Reicht es, wenn ich mich als Kandidat für einen Aspekt z.B. Jugendarbeit oder Kirchenmusik interessiere, oder muss ich mich in allen Bereichen auskennen?

Ein bestimmter Schwerpunkt ist völlig in Ordnung. Nur sollte die Verantwortung für das Ganze im Vordergrund stehen. Da hilft ein weiter Blick.

 

Sind Kirchenvorsteher auch bei den Sitzungen in der Dekanatssynode dabei?

Aus den Kirchenvorständen werden Mitglieder in die Dekanatssynode und in den Dekanatsausschuss delegiert und gewählt. Dort tragen sie Verantwortung auf der nächsthöheren Ebene. Außerdem wählen alle ca. 12.000 Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen in Bayern die Landessynode, das “Parlament” der EvangelischLutherischen Kirche in Bayern. Sie ist Teil der Kirchenleitung, verabschiedet Gesetze und wählt den Landesbischof.

Pfarrer Martin Simon
Referent für Gemeindeleitung und Kirchenvorstandsarbeit
im Amt für Gemeindedienst der Evang.-Luth. Kirche in Bayern in Nürnberg

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